Hygienekonzept im Zuge der Corona-Pandemie

Vorwort

Wir ste­hen wie alle Unternehmen und Insti­tu­tio­nen seit Beginn der Coro­na-Pan­demie vor der Her­aus­forderung, sowohl die Gesund­heit unser­er Kundin­nen und Kun­den, aber auch unser­er Helferin­nen und Helfer sowie Mitar­bei­t­erin­nen zu schützen. Dies gebi­etet uns zu erstens die moralis­che Ver­ant­wor­tung zum Schutz der Gesund­heit unseren Näch­sten gegenüber und zweit­ens die Coro­na-Verord­nung (im Fol­gen­den “Verord­nung” genan­nt) des Lan­des Baden-Württemberg.

Wir wis­sen, dass diese Maß­nah­men Ein­schränkun­gen für uns alle darstellen und gewiss sind einige Men­schen nicht immer mit diesen Ein­schränkun­gen ein­ver­standen. Dafür haben wir Verständnis.

Wir als Unternehmen sind zur Ein­hal­tung der geset­zlichen Regelun­gen verpflichtet. Die bei Ver­stößen dro­hen­den Strafzahlun­gen, aber auch die Risiken aus Aus­fällen auf­grund von Erkrankun­gen unser­er Mitar­bei­t­erin­nen und Helfer*innen kön­nen die Exis­tenz unseres Unternehmen gefährden. Aus diesem Grund haben Sie bitte Ver­ständ­nis dafür, dass

  • wir diese Pflicht­en kon­se­quent einhalten, 
  • unsere Mitar­bei­t­erin­nen und Helfer*innen Sie bei Bedarf auf die Ein­hal­tung ansprechen und 
  • lei­der auch im Zweifels­fall auf Basis unseres Haus­recht­es durch­set­zen wer­den müssen.

Allgemeine Abstandsregel

Gemäß §2 und §4 der Verord­nung sind 1,5m Abstand zwis­chen Per­so­n­en einzuhal­ten. Dies gilt sowohl im Innen­bere­ich als auch im Außen­bere­ich. Aus diesem Grund haben wir auf­grund unser­er baulichen Rah­menbe­din­gun­gen fest­gelegt, dass max­i­mal 5 Kundinnen/Kunden gle­ichzeit­ig den Laden betreten dürfen.

Bitte betreten Sie den Laden acht­sam und schauen Sie, wieviel Per­so­n­en bere­its im Laden sind. Das Verkauf­sper­son­al wird Ihnen entsprechende Hin­weise geben, falls die max­i­male Kun­de­nan­zahl erre­icht wurde.

Acht­en Sie bitte beim Einkauf auf die Ein­hal­tung der Abstand­sregel. Vor dem Kassen­bere­ich haben wir entsprechende Markierun­gen zur Ori­en­tierung auf dem Boden angebracht.

Unser Laden ist ein liebge­wor­den­er Tre­ff­punkt für uns alle gewor­den. Auf­grund der Raumver­hält­nisse müssen wir jedoch darum bit­ten, den “kurzen Plausch” im Außen­bere­ich zu führen. Ver­mei­den Sie dabei Ansamm­lun­gen gemäß §9 der Verord­nung und hal­ten Sie auch draußen bitte die Abstand­sregel ein. Bei Bedarf wer­den wir Sie darauf aufmerk­sam machen.

Unsere Café-Ecke im Innen­bere­ich kann deshalb lei­der momen­tan auch nicht ange­boten werden.

Tragen der Mund-Nase-Bedeckung

Alle im Verkauf­s­raum befind­lichen Per­so­n­en ein­schließlich des Per­son­als haben gemäß §3 eine Mund-Nase-Bedeck­ung zu tra­gen. Eine Aus­nah­men gilt für Mitar­beit­er im Bere­ich der Kasse, welch­er mit einem Spuckschutz gesichert ist. Im Büro und den San­itär­räu­men gilt diese Pflicht nicht, wenn sich keine weit­eren Per­so­n­en in diesen Bere­ichen aufhal­ten. Befind­en sich nach Schließung des Ladens keine weit­eren Per­so­n­en im Verkauf­s­raum, ent­fällt die Pflicht zum Tra­gen ein­er Mund-Nase-Bedeck­ung für das Per­son­al bzw. die Helfer*innen.

Ausnahmen von der Tragepflicht

Im Absatz 2 des §3 wer­den Aus­nah­men von der Tragepflicht ein­er Mund-Nase-Bedeck­ung definiert. Diese Aus­nah­men gel­ten auch in unseren Geschäfträu­men. Das bedeutet:

  • Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tra­gen, jedoch empfehlen wir dies trotzdem
  • Per­so­n­en, denen das Tra­gen ein­er Mund-Nasen-Bedeck­ung aus gesund­heitlichen oder son­sti­gen zwin­gen­den Grün­den nicht möglich oder nicht zumut­bar ist.

Auf Anforderung ist ein entsprechen­des ärztlich­es Gutacht­en vorzule­gen. Ein ein­ma­liges Vor­legen ist hier­bei nicht aus­re­ichend, da es für uns auf­grund betrieblich­er Abläufe nicht zumut­bar ist, eine son­st notwendi­ge Prü­fung von abgelegten Unter­la­gen durchzuführen.

Verhalten bei Verdacht auf eine Corona-Infektion

Kunden

Kun­den mit ein­er Infek­tion bzw. Kun­den, die auf­grund behördlich­er Anord­nung unter Quar­an­täne ste­hen, dür­fen den Laden nicht betreten.

Für diese Kun­den bieten wir gern unseren Lieferser­vice an!

Mitarbeiter / Helfer*innen

Mitar­beit­er und Helfer*innen informieren entsprechend den geset­zlichen Regelun­gen den Vor­stand über eine Infek­tion oder über den Ver­dacht auf eine solche.

Umsetzung von Hygieneanforderungen

Die Geschäft­sräume wer­den jeden Abend gere­inigt. Dabei wird beson­der­er Wert auf die Reini­gung von Flächen gelegt, die häu­fig von Per­so­n­en berührt wer­den und diese sind bei Bedarf auch untertägig in regelmäßi­gen Abstän­den zu reinigen:

  • Tür­griffe
  • Griffe der Einkaufskörbe
  • Bedi­en­felder des Kartenakzeptanzgerätes
  • Die Theke

Im Bere­ich des Ein­ganges wird Hand­desin­fek­tion­s­mit­tel bereitgestellt.

Darüber hin­aus gel­ten die bekan­nten Regeln und Geset­ze zur Ein­hal­tung von Hygien­eregeln im Lebensmitteleinzelhandel.

Veranstaltungen

Da unsere Aktio­nen und Ver­anstal­tun­gen in Umfang und Form indi­vidu­ell geplant wer­den, wer­den entsprechende Ver­hal­tensregeln und das damit ver­bun­dene spezielle Hygien­ekonzept dazu eben­so indi­vidu­ell festgelegt.

Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Wie bere­its dargestellt stellen sowohl Coro­na-Infek­tio­nen unser­er Helfer*innen und Mitar­bei­t­erin­nen als auch Strafzahlun­gen auf­grund von Ver­stößen gegen geset­zliche Regelun­gen ein großes Risiko für unser Unternehmen dar, welch­es im schlimm­sten Fall für uns auch exis­tenzbedro­hend sein kann. Aus diesem Grund wer­den wir auf die Ein­hal­tung der genan­nten Regeln durch Mitar­bei­t­erin­nen, Helfer*innen und Kundin­nen und Kun­den acht­en. Wenn uns auf­grund vorsät­zlichen Ver­stoßes gegen die Regeln keine andere Möglichkeit bleibt, wer­den wir als let­zte Möglichkeit von unserem Haus­recht Gebrauch machen müssen.

Entste­ht uns bei vorsät­zlichem Ver­stoß gegen diese Regeln, durch vorsät­zliche Täuschung über eine Erkrankung oder Ver­stoß gegen behördliche Quar­an­täne­maß­nah­men ein Schaden, wer­den wir uns die Möglichkeit, entsprechen­den Schadenser­satz einzu­fordern, auch auf juris­tis­chem Wege offen halten.