Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bringt mir die Mitgliedschaft im Dorfladen?

Mit Ihrem Beitrag erwer­ben Sie einen Genossen­schaft­san­teil. Sie wer­den also echter Miteigentümer.

Ein Anteil kostet 50€ — jedes Mit­glied kann auch mehrere Anteile erwer­ben. Jedes Mit­glied (“Genosse”) hat unab­hängig von der Anzahl sein­er Anteile das gle­iche Stimmrecht.

Wenn der Laden dann gut läuft und eine Ren­dite abwirft, dann entschei­det die Genossen­schaft (also auch Sie), wie diese ver­wen­det wer­den soll. Beispiele aus bere­its gut laufend­en Dor­flä­den gibt es genug; teil­weise wer­den Ren­diten in bar aus­bezahlt oder Einkauf­sgutscheine ausgegeben.

Als Mit­glied haben Sie volles Stimm­recht und kön­nen z.B. mitbes­tim­men welche Waren ange­boten werden.

Was ist eine Genossenschaft?

Eine einge­tra­gene Genossen­schaft (eG) ist ein Zusam­men­schluss von natür­lichen und juristischen
Per­so­n­en, der durch einen Vor­stand vertreten und durch einen Auf­sicht­srat kon­trol­liert wird. Sinn und Zweck ein­er Genossen­schaft ist es, den Men­schen, die sich in der gle­ichen oder ein­er ähn­lichen Prob­lem­lage befind­en, eine Rechts­form zu bieten, um gemein­sam eine Lösung für dieses Prob­lem zu organ­isieren. In unserem Fall ist das Prob­lem die Nahver­sorgung und die Lösung der Dor­fladen. Alle für die Genossen­schaft wesentlichen Entschei­dun­gen wer­den in ein­er Ver­samm­lung der Genossen beschlossen.

Was habe ich als Mitglied (Genosse) zu erwarten?

Die Mit­glieder (Genossen) sind zugle­ich Kun­den der Genossen­schaft, die den Dor­fladen Schlicht­en betreibt. Die erwirtschafteten Gewinne, die mit dem Laden erzielt wer­den, sind in erster Lin­ie als Erspar­nisse für Investi­tio­nen und die Instand­hal­tung anzuse­hen. Der Auf­sicht­srat wird von den Mit­gliedern der Genossen­schaft gewählt und der Vor­stand wiederum wird vom Auf­sicht­srat bestellt.

Was passiert mit meinen Anteilen (meinem Geld)?

Das Startkap­i­tal, welch­es durch das Zeich­nen von Anteilen zur Ver­fü­gung ste­ht, wird für die Anschaf­fung der Ein­rich­tung und der ersten Ware­nausstat­tung, die Wer­bung und für son­stige anfal­l­ende Kosten eingesetzt.

Wer haftet, wenn sich der Dorfladen nicht trägt?

Es haftet die Genossen­schaft als juris­tis­che Per­son. Die Genossen­schaftsmit­glieder haften lediglich mit dem von ihnen geze­ich­neten Kap­i­tal. Darüber hin­aus trifft die Mit­glieder (Genossen) keine Haftung.

Muss ich als Genosse ausschließlich im Laden einkaufen?

Natür­lich nicht, aber aus Erfahrun­gen weiß man, dass sich Genossen ihrem eige­nen Laden gegenüber sehr viel ver­bun­den­er zeigen.