Mundschutz- / Maskenpflicht ab 27. April 2020

Liebe Kundin­nen und Kun­den, beacht­en Sie bitte die Mund­schutz- bzw. Maskenpflicht im öffentlichen Per­so­n­en­verkehr und Verkauf!

Die Lan­desregierung hat eine Maskenpflicht ab dem 27. April 2020 beschlossen. Diese gilt für den Per­so­n­en­verkehr und den Einkauf.

Deshalb möcht­en wir Sie darauf hin­weisen, dass auch unser Laden ab diesem Tag nur noch mit entsprechen­dem Schutz betreten wer­den darf.

Damit ist aus­drück­lich kein medi­zinis­ch­er Mund­schutz gemeint, es genügt laut Lan­desregierung ein Schal, Tuch oder eine selb­st gemachte oder gekaufte Stoffmaske.

Wir pla­nen, ab Mon­tag, dem 27.04.2020 eben­falls Masken anzubieten.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Maskenpflicht find­en Sie auf der Web­seite der Lan­desregierung Baden-Würt­tem­berg. Dort find­en Sie auch Hin­weise, wie ein Mund­schutz selb­st hergestellt wer­den kann.