Liebe Kundinnen und Kunden, beachten Sie bitte die Mundschutz- bzw. Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr und Verkauf!
Die Landesregierung hat eine Maskenpflicht ab dem 27. April 2020 beschlossen. Diese gilt für den Personenverkehr und den Einkauf.
Deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch unser Laden ab diesem Tag nur noch mit entsprechendem Schutz betreten werden darf.
Damit ist ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz gemeint, es genügt laut Landesregierung ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske.
Wir planen, ab Montag, dem 27.04.2020 ebenfalls Masken anzubieten.
Weitere Informationen zur Maskenpflicht finden Sie auf der Webseite der Landesregierung Baden-Württemberg. Dort finden Sie auch Hinweise, wie ein Mundschutz selbst hergestellt werden kann.